Kosten

Die Kosten für die Nutzung einer Tagespflege werden für den Tagesgast tageweise angegeben und nach den Besuchstagen abgerechnet.

Sie setzen sich aus den folgenden Positionen zusammen:
1. Pflege (abhängig vom Pflegegrad),
2. Fahrdienst (wenn genutzt),
3. Unterkunft und Verpflegung (unabhängig vom Pflegegrad), sowie den
4. Investitionskosten (unabhängig vom Pflegegrad)

Der Tagesgast muss diese Kosten nicht komplett alleine bezahlen, sondern erhält:

  • monatliche Zuschüsse von der Pflegekasse, deren Höhe abhängig vom Pflegegrad ist für Pflege und Fahrdienst,
    • Pfleggrad 1 (PG 1) = bis zu 125,00 €
    • Pfleggrad 2 (PG 2) = bis zu 689,00 €
    • Pfleggrad 3 (PG 3) = bis zu 1.298,00 €
    • Pfleggrad 4 (PG 4) = bis zu 1.612,00 €
    • Pfleggrad 5 (PG 5) = bis zu 1.995,00 €
  • ein Förderungszuschuss nach Landespflegegesetz §6 Zuschüsse zu laufenden betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen in Höhe von 10,23 EUR pro Tag (für Tagesgäste mit Meldeadresse in Schleswig-Holstein) für die Investitionskosten
  • Zusätzlich können Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI  in Höhe bis zu 125,00 € eingesetzt werden.

Unsere Kosten werden mit den Kostenträgern (Pflegekassen und Sozialamt) über einen abgeschlossenen Versorgungsvertrag verhandelt und abgestimmt. Bleiben Kosten trotz der Leistungen der Pflegekasse, Zuschüssen und Eigengeld ungedeckt, kann eine Übernahme beim Staat auf ungedeckte Kosten beantragt werden, so dass jede Person unser Angebot nutzen kann.

Bitte sprechen Sie uns an, damit wir Ihre individuelle Situation für eine Beispielrechnung berücksichtigen können und Ihnen ggf. die Ansprechpartner nennen, die für eine Übernahme kontaktiert werden müssen. Wir helfen und unterstützen gerne.

Übersicht Anzahl kostenlose Besuchstage

Der Besuch einer Tagespflege ist auch finanziell sehr attraktiv: Durch die Leistungen der Pflegekasse, Förderung der Investitionskosten durch das Land (für Tagesgäste mit Meldeadresse in Schleswig-Holstein) und den Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI ist es möglich unsere Tagespflege  mehrere Besuchstage im Monat ohne Zuzahlung zu nutzen (in Abhängigkeit vom Pflegegrad).

PG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Anzahl Besuchstage
ohne Zuzahlung bei Nutzung aller Zuschüsse und Förderungen*
16666
* Bitte lassen Sie sich eine individuelle Berechnung erstellen, da die Ermittlung der Kosten erklärungsbedürftig ist.

Übersicht der täglichen Kosten

PflegesätzePG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegesatz45,76 €56,11 €65,52 €74,92 €79,63 €
Fahrdienst12,91 €12,91 €12,91 €12,91 €12,91 €
U + V (Unterkunft + Verpflegung)18,18 €18,18 €18,18 €18,18 €18,18 €
Investitionskosten10,30 €10,30 €10,30 €10,30 €10,30 €
Tageskosten87,15 €97,50 €106,91 €116,31 €121,02 €
Stand: 01.09.2022, alle Angaben ohne Gewähr

Übersicht „Was kostet die Tagespflege dem Gast im Monat?“

Die Berechnung der Kosten ist aufgrund der verschiedenen Positionen und Regelungen nicht einfach darzustellen. Nachfolgend finden Sie in der vereinfachten Übersicht die enstehenden Kosten für den Idealfall, wenn alle Förderungen und Zuschüsse der Kassen und des Landes gezahlt (in wenigen Ausnahmefällen gibt es hier Reduzierungen*) und der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI in Höhe von 125,00 € vollständig verwendet werden.

Falls die Kosten nicht selbst finanziert werden können, hilft der Sozialhilfeträger. Dieser prüft individuell Ihre Situation und unterstützt Sie dann, so dass der Besuch ermöglicht wird. Gerne teilen wir Ihnen einen Ansprechpartner/in mit.

Die Kosten hängen von der Anzahl der Besuchstage im Monat ab.

Leseanleitung:

  • bei 4 Besuchstagen mit PG 1 kostet es = 186,52 €
  • bei 7 Besuchstagen mit PG 2, PG 3, PG4 oder PG 5 kostet es = 0,00 €
  • bei 10 Besuchstagen mit PG 2 kostet es = 68,30 €
  • bei 12 Besuchstagen mit PG 3 kostet es = 105,52 €
  • bei 8 Besuchstagen mit PG 4 kostet es = 28,68 €
  • bei 14 Besuchstagen mit PG 5 kostet es = 143,94 €

Die Kosten beinhalten „alles„: Abholung, Begleitung und Pflege durch den Tag, Essen und Getränke, sowie das nach Hause bringen.

Anzahl
Tage
PG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
10,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
230,76 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
3108,64 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
4186,52 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
5264,40 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
6342,28 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
7420,16 €9,47 €9,47 €9,47 €9,47 €
8498,04 €28,68 €28,68 €28,68 €28,68 €
9575,92 €47,89 €47,89 €47,89 €47,89 €
10653,80 €68,30 €67,10 €67,10 €67,10 €
11731,68 €156,53 €86,31 €86,31 €86,31 €
12809,56 €244,76 €105,52 €105,52 €105,52 €
13887,44 €332,99 €124,73 €124,73 €124,73 €
14965,32 €421,22 €143,94 €143,94 €143,94 €
151.043,20 €509,45 €163,15 €163,15 €163,15 €
161.121,08 €597,68 €182,36 €182,36 €182,36 €
171.198,96 €685,91 €236,88 €201,57 €201,57 €
181.276,84 €774,14 €334,52 €220,78 €220,78 €
191.354,72 €862,37 €432,16 €296,76 €239,99 €
201.432,60 €950,60 €529,80 €403,80 €259,20 €
211.510,48 €1.038,83 €627,44 €510,84 €278,41 €
221.588,36 €1.127,06 €725,08 €617,88 €338,50 €
231.666,24 €1.215,29 €822,72 €724,92 €450,25 €

Stand: 01.09.2022, alle Angaben auf dieser Seite ohne Gewähr, bitte lassen Sie sich eine individuelle Berechnung erstellen

* eine Reduzierung erfolgt z.B. wenn sich der Wohnsitz nicht in Schleswig-Holstein befindet